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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel unterstützen und erleichtern die Pflege. Krankenversicherte oder pflegebedürftige Personen haben einen Anspruch auf Hilfsmittel. Die Kosten dafür in Höhe von 40 € werden von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person übernommen. Die Belieferung erfolgt in der Regel monatlich, oder nach individueller Absprache. Zu diesen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören beispielsweise Produkte wie Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel sowie Flächendesinfektionsmittel. 

Die Vorgehensweise ist einfach. Füllen Sie in wenigen Schritten gemeinsam mit Resilo den Antrag auf Pflegehilfsmittel direkt hier online aus.  Die Beantragung und Klärung der Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse übernehmen wir für Sie. Anschließend liefern wir die ausgewählten Pflegehilfsmittel bequem zu Ihnen nach Hause. Auch die Folgelieferungen laufen automatisch, ohne monatliche Neubestellungen oder Beantragungen. Ihre Pflegebox - einfach und unkompliziert.


 

Unsere Pflegebox ist so ausgelegt, dass für Sie keine Kosten entstehen,
sofern die pflegebedürftige Person folgende Voraussetzungen erfüllt:

Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad.

Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, in einer Wohn-gemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.

Die pflegebedürftige Person wird von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.

Unsere Pflegebox beinhaltet ein Sortiment an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch in der häuslichen Pflege. Sie wird individuell nach Bedarf zusammengestellt. 

Zum Sortiment in der Pflegebox gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel sowie Flächendesinfektionsmittel.

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit, ab Pflegegrad 1, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel, ohne dass dafür Bescheinigungen von ärztlicher Seite notwendig sind. Ihre Pflegekasse übernimmt dafür eine monatliche Pauschale in Höhe von 40 €. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse. Sie übernimmt die Zuschüsse für Leistungen aus der Pflegeversicherung und bietet kostenlose Pflegeberatung. Anders als die Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung eine "Teil-Kasko-Versicherung". Es müssen also meist Eigenanteile bezahlt werden.

 

Für medizinische Hilfsmittel, wie zum Beispiel einen Rollator, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung oder eine Empfehlung der Pflegekraft.

Die Pflegebox ist für privates Pflegepersonal, Pflegedienste oder Angehörige gedacht, die sich um Pflegebedürftige kümmern, die nicht in einem Pflegeheim oder ähnlichen Einrichtungen leben. Sie ist für den Verbrauch in der Häuslichkeit, oder den eigenen 4 Wänden bestimmt. Hierzu zählen auch Wohngemeinschaften und Einrichtungen für betreutes Wohnen.

Sie haben ein Rezept?

Auch hier haben Sie vorab die Möglichkeit uns Rezepte ganz einfach online zu übermitteln. Zur Online Rezeptübermittlung

 

Sie haben Fragen?

Wir helfen gerne weiter. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 04821 8888-0 oder über unser Kontaktformular.

 

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