Unsere Orthopädietechnik fertigt maßgeschneiderte Individualversorgungen – exakt abgestimmt auf deine persönlichen Bedürfnisse. Gerne geben wir dir einen Überblick über die verschiedenen Versorgungsbereiche unserer Werkstätten und unseres hauseigenen Therapiezentrums.

Unser erfahrenes Orthopädieteam – bestehend aus über 120 Expert:innen aus den Bereichen Technik, Physio- und Ergotherapie – steht dir bei allen Fragen und Anliegen beratend zur Seite.

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Mann auf einer Bank zieht sich einen Kniebandage an.

Bandagen

Schutz und Stabilität für deine Gelenke. Bandagen sind körpernah getragene, meist vor konfektionierte Hilfsmittel, die schützend und stabilisierend wirken. Durch ihre komprimierende Wirkung sorgen sie für funktionelle Sicherheit und lenken Bewegungen gezielt. Sie stützen und entlasten Gelenke sowie Bänder und begrenzen bestimmte Bewegungsrichtungen sinnvoll.

Zudem können Bandagen Schmerzen lindern und betroffene Körperbereiche vor weiteren äußeren Belastungen schützen.

Wann kommen Bandagen zum Einsatz?

  • Schmerzreduktion

  • Haltungsschwäche

  • nach Operationen

  • zur Ausheilung (Bänderrisse)

  • Verschleißerscheinungen

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Fuß mit Bandage wird auf der Ferse aufgesetzt.

Welche Arten von Bandagen gibt es?

  • Handbandagen

  • Ellenbogenbandagen

  • Rückenbandagen

  • Kniegelenksbandagen (Kniebandagen)

  • Sprunggelenkbandagen

Orthesen

Orthesen sind orthopädische Hilfsmittel, die direkt am Körper getragen werden. Sie unterstützen, entlasten oder stabilisieren betroffene Körperbereiche – insbesondere Gelenke, Muskeln und den Bandapparat. Ein Beispiel ist die Fußorthese zur Verbesserung oder Korrektur bei Fußheberschwäche. Unser Sortiment umfasst ein breites Spektrum an Orthesen für die unteren und oberen Extremitäten sowie für den Rumpfbereich.

Wann kommen Orthesen zum Einsatz?

  • Zur Korrektur von Fehlbildungen

  • Für Trauma/Verletzungen

  • Bei postoperativen Versorgungen

  • Rehabilitation

  • Bei Lähmungen

  • Zur Lagerung

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Sitzender Mann zieht sich eine Fußhebeorthese an.
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Einer Person wir von einer anderen eine Handorthese angezogen.

Welche Arten von Orthesen gibt es?

  • Orthesen untere Extremität

  • Orthesen obere Extremität

Orthesengebrauchsschulung

Gerade zu Beginn einer neuen Versorgung kann eine gezielte physiotherapeutische oder ergotherapeutische Schulung den Umgang mit deiner Orthese oder Prothese deutlich erleichtern. Unsere orthopädische Werkstatt bietet dir praxisorientierte Gebrauchsschulungen.

Unsere Angebote

  • Schulung in speziellen Gehschul-/Behandlungsräumen

  • Möglichkeit zu Durchführung einer Test-/und Probeversorgung

  • Hausbesuche/-schulungen nach Bedarf

Wie wir dich unterstützen können

Unser Leistungsspektrum

  • Fußorthesen (FO, DAFO) zur Korrektur von Fußfehlstellungen

  • Sprunggelenkorthesen (AFO) zur Stabilisierung und Gangverbesserung

  • Knieorthesen (KO) und Ganzbeinorthesen (KAFO) zur Wachstumslenkung und Funktionssicherung

  • Rumpforthesen (Mieder, Korsette) bei Skoliose oder neuromuskulären Erkrankungen

  • Individuelle Handorthesen (WHO, WHFO) zur Redression oder Funktionsführung

  • Neuromuskuläre Versorgungen bei ICP, Spina bifida, AMC etc.

  • 3D-Scan & CAD-gestützte Fertigung für höchste Präzision

  • Hausbesuche bei eingeschränkter Mobilität

Bei Interesse melde dich gerne bei deiner betreuenden orthopädischen Werkstatt oder kontaktiere uns.

FAQ Bandagen und Orthesenvordnung

  • Bandagen sollten auf einem separaten Rezept verordnet werden. Wichtig: In Feld Nummer 7 (Hilfsmittel) muss die Ziffer „7“ eingetragen sein. Folgende Angaben sollten auf dem Rezept nicht fehlen:

    • Genaue Diagnose bzw. Indikation (inkl. ICD-10-Code)

    • Anzahl der benötigten Bandagen

    • Produktbezeichnung

    • Angabe der Hilfsmittelnummer

    • Es wird unterschieden zwischen Arznei-/Heilmitteln und Hilfsmitteln.

    • Hilfsmittel unterliegen nicht der Budgetierung.

    • Laut § 33 Absatz 1 SGB V haben gesetzlich Versicherte "Anspruch auf Versorgung mit […] orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um:

      • den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern

      • einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder

      • eine Behinderung auszugleichen

    • Gemäß § 33 Absatz 8 SGB V leisten Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine gesetzliche Zuzahlung pro Hilfsmittel.

    • Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach § 61 SGB V und beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,00 EURO und höchstens 10,00 EURO; jedoch jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels.

    • Die Zuzahlungen sind lediglich bis zum Erreichen der Belastungsgrenze zu leisten.

    • Der Einzug der gesetzlichen Zuzahlung erfolgt laut § 43b SGB V durch den Leistungserbringer und wird mit dessen Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse verrechnet.

    Das bedeutet, dass sich der Vergütungsanspruch des Leistungserbringers für das gelieferte Hilfsmittel gegenüber der Krankenkasse entsprechend um den Zuzahlungsbetrag reduziert.

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TEL 04821 8888-0
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