Bandagen und Orthesen
Unsere Orthopädietechnik fertigt maßgeschneiderte Individualversorgungen – exakt abgestimmt auf deine persönlichen Bedürfnisse. Gerne geben wir dir einen Überblick über die verschiedenen Versorgungsbereiche unserer Werkstätten und unseres hauseigenen Therapiezentrums.
Unser erfahrenes Orthopädieteam – bestehend aus über 120 Expert:innen aus den Bereichen Technik, Physio- und Ergotherapie – steht dir bei allen Fragen und Anliegen beratend zur Seite.


Bandagen
Schutz und Stabilität für deine Gelenke. Bandagen sind körpernah getragene, meist vor konfektionierte Hilfsmittel, die schützend und stabilisierend wirken. Durch ihre komprimierende Wirkung sorgen sie für funktionelle Sicherheit und lenken Bewegungen gezielt. Sie stützen und entlasten Gelenke sowie Bänder und begrenzen bestimmte Bewegungsrichtungen sinnvoll.
Zudem können Bandagen Schmerzen lindern und betroffene Körperbereiche vor weiteren äußeren Belastungen schützen.
Wann kommen Bandagen zum Einsatz?
Schmerzreduktion
Haltungsschwäche
nach Operationen
zur Ausheilung (Bänderrisse)
Verschleißerscheinungen
Welche Arten von Bandagen gibt es?
Handbandagen
Ellenbogenbandagen
Rückenbandagen
Kniegelenksbandagen (Kniebandagen)
Sprunggelenkbandagen
Orthesen
Orthesen sind orthopädische Hilfsmittel, die direkt am Körper getragen werden. Sie unterstützen, entlasten oder stabilisieren betroffene Körperbereiche – insbesondere Gelenke, Muskeln und den Bandapparat. Ein Beispiel ist die Fußorthese zur Verbesserung oder Korrektur bei Fußheberschwäche. Unser Sortiment umfasst ein breites Spektrum an Orthesen für die unteren und oberen Extremitäten sowie für den Rumpfbereich.
Wann kommen Orthesen zum Einsatz?
Zur Korrektur von Fehlbildungen
Für Trauma/Verletzungen
Bei postoperativen Versorgungen
Rehabilitation
Bei Lähmungen
Zur Lagerung
Welche Arten von Orthesen gibt es?
Orthesen untere Extremität
Orthesen obere Extremität
Orthesengebrauchsschulung
Gerade zu Beginn einer neuen Versorgung kann eine gezielte physiotherapeutische oder ergotherapeutische Schulung den Umgang mit deiner Orthese oder Prothese deutlich erleichtern. Unsere orthopädische Werkstatt bietet dir praxisorientierte Gebrauchsschulungen.
Unsere Angebote
Schulung in speziellen Gehschul-/Behandlungsräumen
Möglichkeit zu Durchführung einer Test-/und Probeversorgung
Hausbesuche/-schulungen nach Bedarf
Wie wir dich unterstützen können
Unser Leistungsspektrum
Fußorthesen (FO, DAFO) zur Korrektur von Fußfehlstellungen
Sprunggelenkorthesen (AFO) zur Stabilisierung und Gangverbesserung
Knieorthesen (KO) und Ganzbeinorthesen (KAFO) zur Wachstumslenkung und Funktionssicherung
Rumpforthesen (Mieder, Korsette) bei Skoliose oder neuromuskulären Erkrankungen
Individuelle Handorthesen (WHO, WHFO) zur Redression oder Funktionsführung
Neuromuskuläre Versorgungen bei ICP, Spina bifida, AMC etc.
3D-Scan & CAD-gestützte Fertigung für höchste Präzision
Hausbesuche bei eingeschränkter Mobilität
Bei Interesse melde dich gerne bei deiner betreuenden orthopädischen Werkstatt oder kontaktiere uns.
FAQ Bandagen und Orthesenvordnung
Bandagen sollten auf einem separaten Rezept verordnet werden. Wichtig: In Feld Nummer 7 (Hilfsmittel) muss die Ziffer „7“ eingetragen sein. Folgende Angaben sollten auf dem Rezept nicht fehlen:
Genaue Diagnose bzw. Indikation (inkl. ICD-10-Code)
Anzahl der benötigten Bandagen
Produktbezeichnung
Angabe der Hilfsmittelnummer
Es wird unterschieden zwischen Arznei-/Heilmitteln und Hilfsmitteln.
Hilfsmittel unterliegen nicht der Budgetierung.
Laut § 33 Absatz 1 SGB V haben gesetzlich Versicherte "Anspruch auf Versorgung mit […] orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um:
den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern
einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
eine Behinderung auszugleichen
Gemäß § 33 Absatz 8 SGB V leisten Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine gesetzliche Zuzahlung pro Hilfsmittel.
Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach § 61 SGB V und beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,00 EURO und höchstens 10,00 EURO; jedoch jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Die Zuzahlungen sind lediglich bis zum Erreichen der Belastungsgrenze zu leisten.
Der Einzug der gesetzlichen Zuzahlung erfolgt laut § 43b SGB V durch den Leistungserbringer und wird mit dessen Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse verrechnet.
Das bedeutet, dass sich der Vergütungsanspruch des Leistungserbringers für das gelieferte Hilfsmittel gegenüber der Krankenkasse entsprechend um den Zuzahlungsbetrag reduziert.
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