Pflegehilfsmittel für den Verbrauch

Ab Pflegegrad 1 besteht nicht nur Anspruch auf Geräte für die häusliche Pflege, sondern insbesondere auch auf Sachmittel, die regelmäßig verbraucht werden. Mit unserer SMINA Box erhältst du dein Versorgungspaket mit Pflegehilfsmitteln kostenlos und unkompliziert direkt nach Hause geliefert.


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Die unkomplizierte Versorgung

Versicherte und Personen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Voraussetzung für die Grundversorgung im Wert von bis zu 40 € ist ein nachgewiesener Bedarf sowie das Leben außerhalb einer stationären Einrichtung.

Eine ausführlichere Erklärung zu „Bedarf“ und „Pflegegrad“ findest du weiter unten in den FAQs.


Voraussetzungen

  • Anerkannter Pflegegrad

  • Leben in eigener Wohnung, Wohnungsgemeinschaft oder betreutem Wohnen

  • Pflege durch Angehörige, Bekannte oder Freunde

Wie versorgen wir dich mit Pflegehilfsmitteln?

1. Antrag auf Pflegehilfsmittel

Fülle den Antrag direkt mit uns aus – unser digitaler Helfer Resilo unterstützt dich dabei.

2. Telefonische Beratung

Unser Kundenservice steht dir telefonisch zur Seite, um deine Fragen zu klären und deine Versorgung zu organisieren.

3. Nach der Beratung

Wir kümmern uns um die Kostenübernahme und senden dir deine Pflegehilfsmittel komfortabel nach Hause.

Unser digitaler Helfer unterstützt dich

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FAQ Pflegehilfsmittel-Versorgung

  • Der individuelle Bedarf an Pflegehilfsmitteln ist bei jeder betroffenen Person unterschiedlich. In der Regel wird dieser durch geschultes Pflegepersonal oder Pflegedienste festgestellt. Dabei fließen Faktoren wie Art und Schwere der gesundheitlichen Einschränkungen, persönliche Pflegesituation sowie Wohn- und Lebensumfeld ein.

    Für den Erhalt von Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung ist ein anerkannter Pflegegrad sowie ein dokumentierter Bedarf erforderlich.

    Die Ermittlung des Bedarfs erfolgt im Rahmen einer individuellen Prüfung durch einen anerkannten Pflegedienst oder Pflegeberater. Da sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit verändern kann, ist es sinnvoll, ihn regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen zu lassen.


  • Ein Pflegegrad beschreibt den Umfang des individuellen Pflegebedarfs und wird im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung bestimmt. Je nach Einstufung stehen unterschiedliche Unterstützungsleistungen zur Verfügung.

    Ein Pflegegrad bestimmt den persönlichen Pflegebedarf einer Person in Deutschland. Er wird im Rahmen der Pflegeversicherung gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) vergeben und hilft dabei, das Ausmaß der alltäglichen Beeinträchtigungen sowie den daraus resultierenden Unterstützungsbedarf festzustellen.

    Wie wird ein Pflegegrad festgestellt?

    Die Einstufung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere unabhängige Gutachter vorgenommen. Diese beurteilen umfassend die körperliche, geistige und psychische Verfassung sowie die Selbstständigkeit im Alltag. Es werden unter anderem Mobilität, Kommunikationsfähigkeit, Verhalten und die Fähigkeit zur Selbstversorgung berücksichtigt.

    Welche Pflegegrade gibt es?

    Es gibt fünf Pflegegrade, die den individuellen Pflegebedarf graduell von gering bis schwer einschätzen:

    • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


    • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

    Welche Leistungen umfasst ein Pflegegrad?

    Je nach Pflegegrad kannst du unterschiedliche Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Dazu gehören finanzielle Leistungen für ambulante Pflege, teilstationäre Pflege, stationäre Pflege, Pflegehilfsmittel, Pflegekurse für Angehörige sowie die Pflegeberatung und -unterstützung.

    Wie lange gilt ein Pflegegrad?
    Ein Pflegegrad gilt in der Regel für maximal fünf Jahre. Danach findet eine erneute Überprüfung statt, um festzustellen, ob sich der Pflegebedarf geändert hat und eine Neueinstufung nötig ist.

  • Nein, jedoch ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Die Pflegekasse ist Teil der Krankenkasse und übernimmt Zuschüsse für Pflegeleistungen sowie kostenlose Pflegeberatung. Im Gegensatz zur Krankenversicherung handelt es sich bei der Pflegeversicherung um eine sogenannte „Teilkasko-Versicherung“, weshalb meist ein Eigenanteil zu leisten ist.

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